Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Für Aufträge gelten die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.

II. Vergütung

  1. Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung durch PANTOS angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dort zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers unverzüglich eingehalten werden. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Letztere wird in gesetzlich jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet. Alle Preise gelten ab München. Kosten für Verpackung, Fracht, Porti und Versicherung oder sonstige Versandkosten werden gesondert berechnet.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers oder Wiederholungen von Probeandrucken, die der Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung der Vorlage wünscht, werden gesondert berechnet.
  3. Skizzen, Entwürfe, Vorschläge, Probedrucke, Muster, Präsentationen oder ähnliche Vorarbeiten sind auch dann vergütungspflichtig, wenn ein weitergehender Auftrag (z.B. die Realisierung oder die Produktion) nicht erteilt wird. Der Auftraggeber darf sie nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von PANTOS werbemäßig oder sonstwie nutzen oder nutzen lassen.
  4. Der Auftraggeber darf gestalterische Leistungen und/oder sonstige von PANTOS erhaltenen Arbeiten nur für den eigenen Firmenbereich und nach Maßgabe der ihm eingeräumten Rechte verwenden.

III. Zahlungen

  1. Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
  1. PANTOS kann insbesondere bei Vorleistung für Material, für Fremdleistungen Dritter oder bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen. Ebenso kann PANTOS die Ablieferung der Leistungen von der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises samt der gemäß Ziffer ll. anfallenden Vergütungen sowie aller sonstigen offenen Rechnungen gegenüber dem Auftraggeber abhängig machen.
  1. PANTOS kann bei Aufträgen, die über einen Zeitraum von 4 Wochen oder länger andauern, für bereits erbrachte Leistungen, insbesondere jedoch für bereits bezogene Fremdleistungen Dritter, Zwischenrechnungen in entsprechender Höhe stellen.

4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

IV. Lieferung

  1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von PANTOS schriftlich bestätigt wurden. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Auftraggeber nachträgliche Änderungen verlangt oder seinen Mitwirkungspflichten (Prüfung von Mustern, Freigabeerklärung u.a.) nicht unverzüglich nachkommt oder wenn Änderungenaus sonstigen Gründen erforderlich werden.
  2. Den Versand übernimmt PANTOS auf Rechnung und Gefahr für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt, haftet jedoch nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Versicherungen werden nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Anweisung des Auftraggebers abgeschlossen.
  3. Gerät PANTOS mit den Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. In jedem Fall ist ein evtl. Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Netto-Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Fremdleistung und Material) begrenzt.

V. Mängel, Nachbesserung, Mängelhaftung

  1. Der Auftraggeber hat die ihm zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu überprüfen und unverzüglich gegenüber PANTOS für druckreif bzw. herstellungsreif zu erklären. Die Gefahr für bis dahin entstandene Fehler geht mit dieser Erklärung auf den Auftraggeber über. Das gilt auch für sonstige Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Ebenso können gestalterische Leistungen nach Druckreif- oder sonstiger Freigabeerklärung vom Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Druckreif- oder sonstige Freigabeerklärung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der jeweiligen Leistung hierauf gegenüber PANTOS Stellung nimmt.
  2. Mit Live-Schaltung einer Webseite ist die verbindliche Freigabe und Abnahme der Programmierung verbunden. PANTOS gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber PANTOS unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von PANTOS Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
  3. Erkennbare Mängel können nur unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware gerügt werden. Versteckte Mängel müssen spätestens innerhalb 6 Monaten ab Auslieferung (Versand) der Ware bei PANTOS geltend gemacht werden.
  4. Bei berechtigten Beanstandungen ist PANTOS nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, es sei denn, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung PANTOS schuldlos unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand (z.B. die Höhe des Auftragswerts) verbunden ist. In diesem Fall kann PANTOS vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt für den Auftraggeber, wenn eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt beanstandet werden kann. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, PANTOS fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  5. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original oder vom Andruck nicht beanstandet werden.
  6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Ware. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.

VI. Haftung

  1. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet PANTOS dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. PANTOS haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche, sonderrechtliche (insbesondere urheberrechtliche) und sonstige rechtliche (z.B. persönlichkeitsrechtliche) Einwandfreiheit ihrer Leistungen. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter verletzt, so haftet hierfür der Auftraggeber allein. Er hat PANTOS von allen Ansprüchen Dritter wegen derartiger Rechtsverletzungen freizustellen und etwaige Schäden und Rechtsverfolgungskosten von PANTOS zu erstatten.

Vll. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Alle mit den gelieferten Arbeiten von PANTOS zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertr.gt PANTOS nur in dem Umfang auf den Auftraggeber, wie es der jeweilige Vertragszweck unbedingt verlangt. In jedem Fall ist die Einräumung des Nutzungsrechts von der vollständigen Bezahlung der gesamten Vergütung und Auslagen an PANTOS abhängig. Außerdem bleiben die Rechte zur Änderung und/oder Bearbeitung der Leistungen sowie zur Nutzung dieser Leistungen durch Dritte in jedem Fall bei PANTOS, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
  1. Die wiederholte oder mehrfache Nutzung derselben Leistung ist nur nach Absprache mit PANTOS und gegen Zahlung einer weiteren Vergütung mindestens in Höhe von 15% des Auftragswertes oder der Einschaltkosten zulässig.
  2. Erfolgt eine wiederholte oder mehrfache Nutzung der jeweiligen Leistung ohne Absprache mit PANTOS, so ist unbeschadet weitergehender Ansprüche mindestens das Dreifache des oben genannten Wiederholungshonorars oder Mehrfachnutzungshonorars zu zahlen.

Vlll. Eigentum, Aufbewahrung

  1. Das Eigentum an sämtlichen Druckvorlagen, Daten, Fotos, Skizzen, Entwürfen und sonstigen zur Ausführung des Auftrags von PANTOS erstellten Unterlagen bleibt bei PANTOS, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Unterlagen und Daten sind nach Beendigung der vertragsgemäßen Nutzung an PANTOS zurückzugeben.
  1. Die in Absatz 1 genannten Unterlagen und Daten werden nur nach vorheriger Vereinbarung von PANTOS aufbewahrt. PANTOS haftet nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine etwaige Versicherung der genannten Gegenstände ist Sache des Auftraggebers.
  1. Für Verlust oder Beschädigung an den vom Auftraggeber beigebrachten Vorlagen, Unterlagen und Gegenständen haftet PANTOS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung dieser Gegenstände hat der Aufraggeber zu sorgen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung von PANTOS auf den Versicherungswert einer abgeschlossenen Versicherung.

IX. Impressum

PANTOS kann auf Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber ein schwerwiegendes Interesse am Unterbleiben eines derartigen Hinweises hat und dies vorher im Einzelfall schriftlich geltend macht. PANTOS ist außerdem dazu berechtigt, die Vertragserzeugnisse oder Teile davon als Referenz im Rahmen einer Neukundengewinnung in geeigneter Weise vorzustellen, soweit nicht Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers damit verletzt werden.

X. Anwendbares Recht

Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von PANTOS, wenn sie und der Auftraggeber Vollkaufleute i.S. des HGB sind. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.